Corona-Update 27.03.2020
In der neuen Verordnung, die in Thüringen ab heute (27.03.2020) gilt, steht zu Bestattungen geschrieben: (4) Abweichend von Absatz 1 sind Zusammenkünfte in Form von Trauerfeiern und Eheschließungen zulässig. Trauerfeiern müssen unter freiem Himmel stattfinden; teilnehmen dürfen nur der Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte ersten und zweiten Grades des Verstorbenen, ein Trauerredner oder Geistlicher und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens. An…
