
Südthüringen Mittlerweile haben verschiedene Landratsämter und die kreisfreie Stadt Suhl Allgemeinverfügungen erlassen, die Veranstaltungen „Ansammlungen von Menschen öffentlich und nicht öffentlich“, und dazu gehören auch Trauerfeiern, untersagen oder stark einschränken.
Diese Verfügungen haben wir hier gesammelt.
Wir werden mit unseren Kunden in Kürze in Kontakt treten und das weitere Vorgehen besprechen. Wir gehen nicht davon aus, dass es für Trauerfeiern Sonderregelungen gibt und rechnen damit, dass Trauerfeiern auch im kleinsten Kreis abgesagt werden müssen.
Sollte in Ihrem Fall die Trauerfeier doch stattfinden können, dann beachten Sie bitte folgende Regelungen:
- Risikopatienten sollten nicht daran teilnehmen
- Personen mit Erkältungssymptomen sollten ebenfalls nicht daran teilnehmen
- Kein Körperkontakt, kein Händeschütteln, keine Umarmung
- Sollten Sie niesen oder husten müssen, dann in ein Einmaltaschentuch oder in die Ellenbeuge – NICHT IN DIE HAND!
- Nehmen Sie einen eigenen Stift mit, um die Meldekarte an das Gesundheitsamt auszufüllen
- Waschen Sie nach der Rückkher anch Hause gründlich die Hände mit Seife