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Trauerfeiern In Corona-Zeiten

Südthüringen    Wir haben mit den Landratsämtern und kommunalen Gesundheitsämtern in unserem Gebiet gesprochen. Mittlerweile sind in einigen Landkreisen Verfügungen erlassen worden, die öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen, die eine gewisse Personenzahl überschreiten, gänzlich untersagen. Dies gilt natürlich auch für Trauerfeiern.

Daher bieten wir ab sofort nur noch Trauerfeiern im engsten Familienkreis an, so es an dem Ort nicht zwischenzeitlich Vorgaben gibt, die dies untersagen. 

So verhalten Sie sich richtig zur Trauerfeier:

  • wenn Sie Krankheitssymtome haben, dann bleiben Sie bitte zu Hause
  • bringen Sie einen eigenen Stift mit zum Ausfüllen der Meldekarte an das Gesundheitsamt
  • verzichten Sie auf das obligatorische Händeschütteln
  • verzichten Sie auf engen Körperkontakt
  • halten Sie 2 m Abstand zu Personen mit Erkältungssymptomen
  • Husten oder Niesen Sie in ein Einmaltaschentuch oder in die Ellenbeuge
  • Waschen Sie Ihre Hände anschließend zu Hause gründlich

Da die meisten Leute nicht wissen, wie man eine hygienische Händedesinfektion korrekt und wirkungsvoll durchführt, es aber auch nicht möglich ist, vor der Trauerfeier einen Film darüber zu zeigen, wie es im Flugzeug üblich ist, verzichten wir darauf, Händedesinfektionsmittel dort bereitzustellen. Bei dem oft praktizierten engen Körperkontakt gerade beim Kondolieren, wäre das Desinfektionsmittel ohnehin wirkungslos.

Bitte bedenken Sie, dass Personen, die ohnehin an chronischen Erkrankungen und an Erkrankungen, die die körpereigene Immunabwehr beeinträchtigen leiden, ohnehin den Kontakt zu anderen Personen meiden sollten. Für diesen Personenkreis ist der Besuch einer Bestattung jetzt nicht zu empfehlen.

Durch die hohe Zahl an Feuerbestattungen ist ja ohnehin möglich, Einfluss auf den Beisetzungstermin zu nehmen. Nach dem Thüringer Bestattungsgesetz hat man dafür sechs Monate Zeit. In der aktuellen Krise ist aber durchaus davon auszugehen, dass diese Zeitspanne noch behördlich verlängert werden kann. Es besteht also keine Eile. Bei Erdbestattungen gilt die 10-Tages-Frist, wobei auch diese behördlich verlängert werden kann.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen.

 

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