Wer zum Geburtstag einlädt, bittet doch auch nicht, auf Glückwünsche zu verzichten?
In Traueranzeigen liest man immer wieder den Passus "Von Beileidsbekundung / -bezeigungen (am Grab) bitten wir abzusehen". Der Diplompädagoge und Geprüfter Bestatter Johannes Ahlbach aus Köln, schrieb in der Februar-Ausgabe der Bestattungskultur, dem Magazin des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., einige Gedanken dazu nieder: