
Stadt Sonneberg und Stadt Neuhaus am Rennweg haben die Rathäuser geschlossen. Zugang nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung.
Die Stadt Steinach hat verfügt, dass Trauerfeiern und Urnenbeisetzungen in Steinach ab sofort im kleinen Rahmen durchgeführt werden sollen, d. h. bis auf Weiteres sind Verwandte 1. und 2. Grades und ca. 10 Gäste erlaubt. Zudem ist eine Gästeliste zu führen. Das dürfte mit der neuen Allgemeinverfügung vom 16.03. (s.u.) wieder hinfällig sein.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat die Allgemeinverfügung für den Ilmkreis verschärft.
Erlass Thüringer Verwaltungsamt
Der Lankreis Hildburghausen lässt Ausnahmen für Bestattungen auf Antrag zu:
Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Sonneberg vom 16.03.2020: