
Im neuen Erlass über infektionsschützende Maßnahmen für Thüringen sind nun Bestattungen eindeutig und landesweit geregelt. So steht dort geschrieben:
„2. Besondere Veranstaltungen
Trauerfeiern müssen unter freiem Himmel stattfinden; teilnehmen dürfen nur Verwandte ersten und zweiten Grades der/des Verstorbenen, der Trauerredner oder Geistliche und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens.“
20200319_Erlass_Massnahmen_Ausbreitung_Virus_SARS-CoV-2