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Corona-Update 20.03.2020

Im neuen Erlass über infektionsschützende Maßnahmen für Thüringen sind nun Bestattungen eindeutig und landesweit geregelt. So steht dort geschrieben:

„2. Besondere Veranstaltungen
Trauerfeiern müssen unter freiem Himmel stattfinden; teilnehmen dürfen nur Verwandte ersten und zweiten Grades der/des Verstorbenen, der Trauerredner oder Geistliche und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens.“

20200319_Erlass_Massnahmen_Ausbreitung_Virus_SARS-CoV-2

 

 

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