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Corona-Update 18.03.2020

Auch Bestattungen sind durch die geltenden Allgemeinverfügungen stark eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass in der Zeitung bereits angekündigte, öffentliche Bestattungen und Trauerfeiern nicht wie geplant stattfinden können, bzw. nur im kleinsten Rahmen. Wir müssen jedoch mit weiteren Einschränkungen und Verschärfungen der Regelungen rechnen.

Hier einige weitere regionale Regelungen:

Stadt Neuhaus am Rennweg:

20200316 Anordnung Bestatter NH

 

Gemeinde Föritztal

Es finden keine Trauerfeiern in den Feierhallen der Gemeinde Föritztal statt.

Beisetzungen finden nur noch im Beisein von maximal 2 (zwei) Angehörigen statt.

 

Stadt Suhl Friedhofsverwaltung:

Mit Wirkung und Beschluss der Stadtverwaltung Suhl vom 16.03.2020 werden ab sofort

keine Trauerfeiern mehr durchgeführt. Das gilt ebenso für Abschiede in den Räumlichkeiten des Friedhofes.

 

Es erfolgen weiterhin Beisetzungen auf allen zugehörigen Friedhöfen.

Wir bitten Sie, die Angehörigen darauf hinzuweisen, dass die Beisetzungen im kleinsten familiären Rahmen,

möglichst nur mit Verwandten ersten Grades, durchzuführen sind. Redner am Grab möchten sich bitte entsprechend kurz fassen.

Selbstverständlich ist sicher auch Ihr Hinweis auf allgemeine Hygienerichtlinien vor und während der Beisetzung innerhalb der Familien.

(Möglichst vorab Händewaschung, Desinfektion, möglichst wenig Umarmen, Küssen etc.)

 

Sie als Bestattungsinstitut sind dabei in der Pflicht, von allen teilnehmenden Angehörigen vor Beginn der

Beisetzung die Namen, Adressen und Telefonnummern zu notieren und den Bürgern das Datenschutzblatt dazu auszuhändigen.

Die Adressprotokolle sind in Ihrem Unternehmen mindestens 8 Wochen aufzubewahren, um diese gegebenenfalls

schnell im Falle einer Infektionskette zum Nachweis vorlegen zu können.

 

Treffpunkt für die Beisetzungen ist nach wie vor der Platz vor der Kapelle.

Wir bitten die Angehörigen auch, den momentan empfohlenen körperlichen Abstand zu unserem Mitarbeiter zu wahren.

Die Beisetzung soll innerhalb einer kurzen Zeitspanne und entsprechend der aktuell gültigen Friedhofssatzung

der Stadt Suhl durchgeführt werden. Somit sind eine Trauerfeier am Grab sowie eine größere Menschenansammlung ausgeschlossen, die zum jetzigen Zeitpunkt

einen Verstoß gegen Anweisungen der Bundesregierung darstellen würden.

 

Weiterhin bieten wir stille Beisetzungen auch ohne Angehörige zu einem vorab festgelegten Termin an.

 

Der Blumenschmuck für die Beisetzungen ist wie vor von Ihnen als Bestattungsinstitut an der Grabstelle zu dekorieren.

Der Zugang zur sogenannten „Anlieferung“, in der die Blumenlieferanten abstellen, ist nach wie vor gewährleistet.

Die Ausschmückung der Gruft erfolgt wie bisher durch unsere Mitarbeiter.

 

Die Papiere zu einem Sterbefall können jederzeit in den Briefkasten an der Eingangstür zum Büro der Friedhofsverwaltung

oder im dafür vorgesehenen Wandkasten in der Anlieferung eingeworfen werden.

Ein kurzer Anruf über den Einwurf bei uns garantiert eine zügige Weiterbearbeitung.

 

Durch all diese Maßnahmen versuchen wir mit Ihnen gemeinsam, die Ansteckungsgefahr auf ein Minimum zu senken und dafür Sorge zu tragen,

dass Sie und Ihre Familien, die Angehörigen der Verstorbenen und auch wir als Mitarbeiter des Friedhofs uns weiterhin guter Gesundheit erfreuen können.

 

Diese Aussagen haben Gültigkeit bis auf Widerruf oder Übermittlung einer Folgeregelung.

Rechnen Sie bitte damit, dass es innerhalb kürzester Zeit möglich wäre, dass auch Beisetzungen durch neuen Beschluss demnächst ausgesetzt werden könnten.

Wir bedanken uns ausdrücklich für Ihr Verständnis und die vertrauensvolle Zusammenarbeit in dieser außergewöhnlichen Zeit mit immer neuen Herausforderungen.

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