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Corona-Update 17.03.2020

Auch Bestattungen sind durch die geltenden Allgemeinverfügungen stark eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass in der Zeitung bereits angekündigte, öffentliche Bestattungen und Trauerfeiern nicht wie geplant stattfinden können, bzw. nur im kleinsten Rahmen. Wir müssen jedoch mit weiteren Einschränkungen und Verschärfungen der Regelungen rechnen.

Hier einige regionale Regelungen:

 

Landkreis Hildburghausen:

Hinweise zur Aussetzung des Vollzuges der Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen vom 14.03.2020 zum Verbot von Veranstaltungen auf dem Gebiet des Landkreises Hildburghausen für eine Bestattung

Mit Allgemeinverfügung vom 14. März 2020 hat der Landkreis Hildburghausen Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen jeglicher Art auf dem Gebiet des Landkreises Hildburghausen untersagt.

Unter Verweis auf die in § 17 Thüringer Bestattungsgesetz geregelte Bestattungspflicht gilt für Bestattungen Folgendes:

Die Durchführung von Urnen- und Erdbestattungen in Form der Beisetzung am Grab ist möglich.

Der Teilnehmerkreis bei Bestattungen wird auf Verwandte I. und II. Grades des zu Bestattenden beschränkt. Reiserückkehrer aus Risikogebieten dürfen nicht teilnehmen, gefährdete Menschen (zum Beispiel Vorerkrankte und Menschen höheren Alters) sowie Menschen mit respiratorischen Symptomen sollen nach Möglichkeit nicht teilnehmen.

Aufgrund der Allgemeinverfügung vom 14.03.2020 bleiben Trauerfeiern, Trauergottesdienste und ein sich etwa anschließender Leichenschmaus untersagt. Diese gelten als aufschiebbar.

Darüber hinaus sind weiterhin die Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Veranstaltungen des Robert-Koch-Institutes zu beachten. Allgemeine Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.

Wir bitten höflich um Verständnis für diese Maßnahmen. Wir bitten Sie auch, sich jeweils beim Landratsamt Hildburghausen (Gesundheitsamt, Rechtsamt), in der örtlichen Presse und auf der Homepage des Landkreises Hildburghausen über den tagesaktuellen Stand zu informieren. Weitere Einschränkungen können sich jederzeit ergeben.

 

Stadt Arnstadt:

Aus aktuellen Anlass geben wir die Anweisungen für die Durchführung von Trauerfeiern und Bestattungen durch den Bürgermeister der Stadt Arnstadt an Sie weiter.

Stand 16.03.2020

Trauerfeiern und auch Beisetzungen sind beim Gesundheitsamt Arnstadt per Mail vgw@ilm-kreis.de anzuzeigen. Mit Angabe des Termins und der Personenzahl.

– Trauergäste dürfen nur im Verwandtschaftsverhältnis  1. Grades zum Verstorbenen teilnehmen (d.h. Kinder, Eltern, Großeltern)

– für Trauerfeiern in der Halle müssen 4m² pro Person eingehalten werden, d.h. max. 10 Personen inclusive Personal in der großen Trauerhalle, kleine Trauerhalle max. 4 Personen

– für die Veranstaltungen ist eine Teilnehmerliste zu führen mit Angabe des Namen und der Erreichbarkeit

Die gilt für Trauerfeiern in der Halle sowie für Beisetzungen an der Grabstätte !!!

Unter unten den angegebenen Link oder über die Seite Arnstadt.de können weitere aktuelle Festlegungen nachgelesen werden.

https://www.arnstadt.de/stadt-und-verwaltung/aktuelles/covid-19-friedhofnutzung-und-kontakt-zur-friedhofsverwaltung

 

Stadt Steinach:

Aufgrund der derzeitigen Situation finden bis auf Weiteres grundsätzlich keine Trauerfeiern und Bestattungen in Steinach statt.

Bei dringenden unaufschiebbaren Sachverhalten (z. B. Bestattungen) kann für Veranstaltungen bis 50 Personen beim Landratsamt Sonneberg (Bürgertelefon 03675/871-871) eine Aussetzung des Vollzuges beantragt werden.

Wir bitten um Verständnis.

 

Stadt Suhl:

Auf Grund der aktuellen Situation betreffend Corona-Virus und Ansteckungsgefahr möchten wir Sie über folgende Sachverhalte informieren:

Ab Dienstag, den 17.03.2020 bleibt die Friedhofsverwaltung Suhl auf bislang unbestimmte Zeit räumlich geschlossen.

Der Dienstbetrieb wird trotzdem aufrecht erhalten und Sie erreichen uns nach wie vor telefonisch unter der Nummer 03681 / 721038.

Per Fax sind wir erreichbar unter Nummer 03681 / 708625 oder per mail unter friedhof-suhl@gmx.de.

Wir bitten Sie ab sofort, im Gespräch mit den Angehörigen dahingehend zu orientieren, auf Trauerfeiern und Beisetzungen vorerst zu

verzichten.

Damit werden sie sich selbst, ihre Angehörigen und Freunde sowie die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung vor einer eventuellen Ansteckung

mit den Viren schützen.

Eine abschließende Entscheidung zu dieser Thematik wird derzeit in der Stadtverwaltung Suhl besprochen

und erst im Verlauf des heutigen Nachmittags beschlossen.

 

Stadt Sonneberg:

Für Trauerfeiern aller Art gilt ab 17.03.2020, 00:00 Uhr folgendes:

Trauerfeiern werden erstmal bis zum 19.04.2020 komplett ausgesetzt. Beisetzungen und Erdbestattungen werden unter folgenden Voraussetzungen weiterhin durchgeführt:

Eine Beisetzung wird durchgeführt, wenn nicht mehr als 2 Personen (Angehörige) teilnehmen. Wenn dies nicht gewünscht wird, kann die Urne bis zu 6 Monaten im Krematorium Sonneberg gelagert werden.

Im Rathaus Sonneberg wurde im Eingang der Bibliothek eine Sicherzone( Schleuse) eingerichtet. Das bedeutet, dass Angehörige eines Trauerfalles telefonischen bzw. per E-Mail Kontakt mit der Friedhofsverwaltung zunächst aufnehmen müssen. Die Formulare werden vorfertigt in diesem Bereich bereitliegen. Die Angehörigen können in der Sicherheitszone die Formulare erhalten, unterschreiben und zurück geben.

Es wird bis auf weiteres keine Öffnungszeiten bzw. persönliche Gespräche mit Angehörigen geben.

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Sonneberg erreichen Sie unter: 03675-880204

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