
In der neuen Verordnung, die in Thüringen ab morgen gilt steht zu Bestattungen:
(4) Abweichend von Absatz 1 sind Zusammenkünfte in Form von Trauerfeiern und Eheschließungen zulässig. Trauerfeiern müssen unter freiem Himmel stattfinden; teilnehmen dürfen nur der Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte ersten und zweiten Grades des Verstorbenen, ein Trauerredner oder Geistlicher und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens. An Eheschließungen dürfen neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten lediglich die Trauzeugen sowie die Eltern und Kinder der Eheschließenden teilnehmen.
2020-03-26_Thueringer_Verordnung_zur_Eindaemmung_Corona
Wir möchten die Zahl der Angehörigen dennoch auf 10 Personen beschränken.
Es müssen Fragebogen für das Gesundheitsamt ausgefüllt werden! Hier downloaden!
2020-03-26 Erklärung zur Teilnahme TF COVID