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Neue Rechtslage In Thüringen Für Trauerfeiern In Der Corona-Krise

Neue Rechtslage in Thüringen für Trauerfeiern in der Corona-Krise

  • 5. Mai 2020

Seit gestern, 04.05.2020 gilt eine neue Verordnung, die klar vorgibt, wie Bestattungen abzulaufen haben. Der Passus, dass die Trauerfeier unter freiem Himmel stattfinden muss, ist entfallen. Nun geht es aber um die konkreten Regelungen in den Städten und Gemeinden. Von den einzelnen Kommunen, die Friedhofsträger sind, liegen uns bislang nur die Vorgaben der Stadt Ilmenau vor: max. 25 Personen nur…

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Corona-Update 20.04.2020 – Neue Regelungen Im Landkreis Sonneberg

Corona-Update 20.04.2020 – neue Regelungen im Landkreis Sonneberg

  • 20. April 2020

Im Landkreis Sonneberg ist der Tenor, dass Trauerfeiern unter freiem Himmel mit max. 10 Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis stattfinden können. Die Beisetzung kann nur von zwei Personen begleitet werden zzgl. des Beisetzers. Die Hygieneregeln sind einzuhalten, die Teilnehmer müssen ein Datenblatt ausfüllen. 2020-03-27 Erklärung zur Teilnahme   Von der Friedhofsverwaltung der Stadt Sonneberg haben wir heute eine…

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Corona-Update 08.04.2020

Corona-Update 08.04.2020

  • 8. April 2020

In der neuen Verordnung, 2. Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung, die in Thüringen ab heute (08.04.2020)  gilt, steht zu Bestattungen: Auszug aus § 3 Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte (4) Abweichend von Absatz 1 sind Zusammenkünfte in Form von Trauerfeiern und Eheschließungen zulässig. Trauerfeiern müssen unter freiem Himmel statffinden; teilnehmen darf nur der engste Familien- und Freundeskreis, ein Trauerredner oder Geistlicher…

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Corona-Update 27.03.2020

Corona-Update 27.03.2020

  • 27. März 2020

In der neuen Verordnung, die in Thüringen ab heute (27.03.2020) gilt, steht zu Bestattungen geschrieben: (4) Abweichend von Absatz 1 sind Zusammenkünfte in Form von Trauerfeiern und Eheschließungen zulässig. Trauerfeiern müssen unter freiem Himmel stattfinden; teilnehmen dürfen nur der Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte ersten und zweiten Grades des Verstorbenen, ein Trauerredner oder Geistlicher und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens. An…

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Corona-Update 26.03.2020

Corona-Update 26.03.2020

  • 26. März 2020

In der neuen Verordnung, die in Thüringen ab morgen gilt steht zu Bestattungen: (4) Abweichend von Absatz 1 sind Zusammenkünfte in Form von Trauerfeiern und Eheschließungen zulässig. Trauerfeiern müssen unter freiem Himmel stattfinden; teilnehmen dürfen nur der Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte ersten und zweiten Grades des Verstorbenen, ein Trauerredner oder Geistlicher und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens. An Eheschließungen dürfen…

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