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Corona-Update 08.04.2020

In der neuen Verordnung, 2. Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung, die in Thüringen ab heute (08.04.2020)  gilt, steht zu Bestattungen:

Auszug aus § 3 Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen, Ansammlungen und sonstige
Zusammenkünfte

(4) Abweichend von Absatz 1 sind Zusammenkünfte in Form von Trauerfeiern und Eheschließungen
zulässig. Trauerfeiern müssen unter freiem Himmel statffinden; teilnehmen darf nur
der engste Familien- und Freundeskreis, ein Trauerredner oder Geistlicher und das erforderliche
Personal des Bestattungsunternehmens. An Eheschließungen dürfen neben den Eheschließenden
und dem Standesbeamten lediglich die Trauzeugen sowie die Eltern und Kinder
der Eheschließenden teilnehmen.

(5) Soweit eine Ausnahme nach den Absätzen 2 bis 4 zulässig ist, hat der Veranstalter, Organisator
oder der zuständige Amtsträger neben den allgemeinen Hygienevorschriften nach
§ 4 Folgendes sicherzustellen:
1. Ausschluss von Teilnehmern mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung,
2. Ausschluss von Teilnehmern mit jeglichen Erkältungssymptomen,
3. Abfrage der Teilnehmer, ob diese Kontakt zu einer Person im Sinne von § 11 Abs.1 hatten;
dies ist zu dokumentieren; die Dokumentation ist vier Wochen aufzubewahren; diese Teilnehmer
sind auszuschließen,
4. Ausstattung des Veranstaltungsorts mit ausreichenden Möglichkeiten zur guten Belüftung,
5. aktive und geeignete Information der Teilnehmer über allgemeine Schutzmaßnahmen,
insbesondere Händehygiene, Abstand halten sowie Husten- und Niesetikette, durch den
Veranstalter und Hinwirken auf deren Einhaltung.

 

Hier der gesamte Text als PDF-Datei:

2. ThürSARS-CoV-EindVO

 

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des kommunalen Satzungsrechtes Verordnungen nach wie vor Gültigkeit haben, welche die Teilnehmerzahl zur Bestattung noch viel weiter einschränken.

 

Unabhängig davon, möchten wir die Zahl der Angehörigen dennoch auf 10 Personen beschränken.

Es müssen Fragebogen für das Gesundheitsamt ausgefüllt werden, von jedem teilnehmenden Angehörigen.

Hier downloaden!

2020-03-27 Erklärung zur Teilnahme

 

 

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