
Im Landkreis Sonneberg ist der Tenor, dass Trauerfeiern unter freiem Himmel mit max. 10 Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis stattfinden können. Die Beisetzung kann nur von zwei Personen begleitet werden zzgl. des Beisetzers. Die Hygieneregeln sind einzuhalten, die Teilnehmer müssen ein Datenblatt ausfüllen.
2020-03-27 Erklärung zur Teilnahme
Von der Friedhofsverwaltung der Stadt Sonneberg haben wir heute eine Email erhalten, die die Regelungen für die Stadt Sonneberg konkretisiert:
„Die Stadt Sonneberg hat beschlossen das ab heute bis auf weiteres keine Trauerfeiern auf den Friedhöfen der Stadt Sonneberg stattfinden.
Hingegen gibt es aber die Lockerung das bei Beisetzungen/Beerdigungen bis zu 10 Angehörige teilnehmen dürfen.
Wir empfehlen zum Schutz der Angehörigen, das alle Teilnehmer Mundschutz tragen und die Hygienemaßnahmen einhalten.“
Hier die Regelungen der Stadt Neuhaus am Rennweg:
20200420 Anordnung Bestatter NH
Dazu auch ein Artikel aus unserer Tageszeitung „Freies Wort“: