Vor der Einäscherung wird nochmal genau geschaut …
Bestattungsrecht ist Landesrecht. Und in allen Bundesländern, bis auf Bayern, ist eine zweite, amtsärztliche Leichenschau vor der Einäscherung vorgeschrieben. Und das ist gut so. Bei der zweiten Leichenschau begutachtet und prüft ein Rechtsmediziner, als Amtsarzt, ob die Erkenntnisse aus der ersten Leichenschau und die Angaben auf der Todesbescheinigung schlüssig sind und mit dem Zustand des Verstorbenen übereinstimmen. Die zweite Leichenschau…
