
Sonneberg Unsere Tageszeitung „Freies Wort“ hat eine schöne Übersicht veröffentlicht, welche Regeln nun in Thüringen gelten. Diese Übersicht zeigen wir Ihnen hier. Bitte beachten Sie, dass es regional für alle kommunalen und privaten Trauerhallen entsprechende Hygiene- und Sicherheitskonzepte gibt. Diese schränken die Teilnehmerzahl erheblich ein, da der Mindestabstand von 1,5 m in den Räumlichkeiten eingehalten werden muss. Bitte fragen Sie unsere Mitarbeiter nach den regionalen Regelungen.
Allgemein gilt:
- Beschränkungen der Teilnehmerzahl (je nach Hallengröße)
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m
- Ausschluss von Personen mit Krankheitssymptomen
- Ausschluss von Personen, die aus Risikogebieten zurückgekehrt sind
- Ausschluss von Personen, die Kontakt zu infizierten Personen hatten
- Ausschluss von Personen, die eine Abgabe der Kontaktdaten verweigern
- kein Körperkontakt beim Kondulieren und Begrüßen
- Husten oder Niesen in die Ellenbeuge
- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- kein Gesang zur Trauerfeier
- Desinfektion der Hände (beim Betreten der Halle und beim Verlassen des Friedhofes)
- Erfassung der Kontaktdaten
- die Regelungen gelten auch am Grab