
Wir wollen an dieser Stelle kurz den Blick auf die Gedenktage und ihren Hintergrund werfen. Am 1. November begeht man in der katholischen Kirche den Feiertag „Allerheiligen“ und am 2. November den Feiertag „Allerseelen“. An Allerheiligen gedenkt man ursprünglich aller Heiligen, und an Allerseelen gedenkt man aller Verstorbener. Durch die Feiertagsregelungen in den Bundesländern und durch das Brauchtum hat sich allerdings in den letzten Jahrzehnten das Totengedenken vom Allerseelen-Tag auf den Allerheiligen-Tag verlagert.
In der evangelischen Kirche ist der Gedenktag für die Verstorbenen der „Ewigkeitssonntag“, der letzte Sonntag im Kirchenjahr, also der Sonntag vor dem 1. Advent. Im Volksmund wird der Ewigkeitssonntag auch „Totensonntag“ genannt. In den Gottesdiensten und in Andachten auf den Friedhöfen werden die Namen der Verstorbenen des jeweiligen Kirchenjahres verlesen. Der Ewigkeitssonntag fällt in diesem Jahr auf den 22. November.
Der Volkstrauertag befasst sich ebenfalls mit dem Gedenken. Hier wird allerdings und ganz speziell der Kriegstoten und der Opfer der Gewaltherrschaften aller Nationen gedacht. Der Volkstrauertag ist im Gegensatz zu den erstgenannten Gedenktagen ein staatlicher Gedenktag, der immer zwei Sonntage vor dem 1. Advent begangen wird. In diesem Jahr fällt der Volkstrauertag auf den 15. November.
Ob nun kirchennah oder kirchenfern, die Angehörigen schmücken in der Zeit zwischen Allerheiligen und Totensonntag die Gräber und Gedenkstätten und gedenken damit ihrer Verstorbenen. Es ist die ruhige Jahreszeit. Es ist die Zeit des Gedenkens.