
Jeder hat sicher schon einmal gesagt, „wenn es am schönsten ist, sollte man gehen“. Diesen Ausspruch kann man auf so viele Lebensbereiche beziehen: eine Feier oder Party, der Wechsel des Arbeitsplatzes, der Einstieg in den Ruhestand, der Verzicht auf ein politisches Amt, die Niederlegung eines Amtes im Verein. Auch wenn es sich beim „Gehen“ sicherlich um einen Abschied handelt, so überwiegen bei dem Gedanken doch die positiven Gefühle.
Bezieht sich diese Aussage nun aber auf einen Todesfall im Urlaub, dann gibt es da keine positiven Gefühle mehr. Unsere Tageszeitung „Freies Wort“ berichtete gestern über den tragischen Fall eines Ilmenauers, der im Türkei-Urlaub verstorben ist und nun nach Deutschland zurück überführt werden muss, was erhebliche Kosten verursacht.
Mancher denkt hier vielleicht etwas vorschnell an eine Auslandskrankenversicherung, die ja mittlerweile jedes Reisebüro neben einer Gepäck- und einer Reisekostenrücktrittsversicherung gleich für wenige Euro mit anbietet. Doch auch hier liegt der Teufel im Detail. Bei den meisten Auslandskrankenversicherungen ist sehr wohl, unter bestimmten Umständen, die Rückholung aus dem Ausland inbegriffen, aber eben nur die Rückholungen eines Erkrankten oder Verunfallten. Nicht die Rückholung eines Verstorbenen. Auch bei den Schutzbriefpakten der Automobilclubs gibt es verschiedene Abstufungen der Leistungen. Nicht in jedem Paket ist alles enthalten. Es macht also wirklich Sinn, einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen.
Eine Versicherung, die für die Rückholkosten eines Verstorbenen aus dem Ausland auf jeden Fall aufkommt ist die Sterbegeldversicherung. Die Sterbegeldversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Bestattungsvorsorge und ist für Menschen, die gerne und oft verreisen sehr zu empfehlen. Wir können es nur immer wieder wiederholen: Vorsorge macht Sinn!