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Corona-Update 27.05.2020 – Die Aktuelle Lage

An dieser Stelle möchten wir kurz auf die aktuelle Lage bei Bestattungen eingehen. Zunächst ist zu sagen, dass neben den Regelungen des Landes Thüringen hier auch in besonderer Weise die kommunalen Regelungen zu beachten sind. Die Kommunen sind Friedhofsträger und regeln, wie auf ihren Flächen und in ihren Trauerhallen jetzt verfahren wird.

Zusammenfassend kann man folgende Regelungen festhalten:

  • Abstandsregeln permanent beachten (mind. 1,5 m zur nächsten Person)
  • Husten- und Niesetikette einhalten
  • kein Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmen, …)
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird vielerorts empfohlen, mancherorts gefordert
  • Einschränkungen zur Teilnahme
    • nur Personen aus dem Familien- und Freundeskreis (und Bestatter, Redner / Pfarrer)
    • nur Personen, die wissentlich nicht infiziert sind
    • nur Personen, die sich nicht in häuslicher Quarantäne befinden
    • nur Personen, die keine Erkältungssymptome haben (in den letzten 14 Tagen)
    • nur Personen, die keinen Kontakt zu Infizierten oder Reiserückkehrern hatten (in den letzten 14 Tagen)
    • nur Personen, die keine Reiserückkehrer sind (in den letzten 14 Tagen)
    • nur Personen, die die Abgabe der Kontaktdaten nicht verweigern
  • Nutzung von bereitgestellter Händedesinfektion

Zuerst durften Trauerfeiern nur unter freiem Himmel stattfinden. Nun sind Trauerfeiern in Trauerhallen wieder möglich, aber auch hier gibt es Einschränkungen.

Die Voraussetzungen für Trauerfeiern in Trauerhallen:

  • Bestuhlung muss verändert werden, damit die Abstandsregelung in alle Richtungen eingehalten werden kann
  • dabei Verlieren die Trauerhallen ca. 60 – 75% ihrer Kapazität, es können ohnehin nur wenige Trauergäste in die Halle
  • entsprechend große Durchgänge müssen geschaffen werden
  • die Räume müssen permanent gut belüftet werden können
  • Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen müssen durchgeführt werden
  • Bereitstellung von Desinfektionsmitteln
  • Vorlage eines Hygiene- und Sicherheitskonzeptes
  • Vorherige Genehmigung bei den zuständigen Behörden

Da die hier genannten Vorgaben für Trauerhallen an vielen Orten nicht vollständig erfüllt werden können, bleiben die Hallen dort weiterhin geschlossen.

Wir warten auf die Vorgaben der Kommunen in Süd- und Mittelthüringen.

Wenn Sie an Trauerfeiern und Beisetzungen teilnehmen, dann bringen Sie bitte diese Erklärung zur Datenerfassung und zur Teilnahme ausgefüllt mit. Diese werden von uns dann an das Gesundheitsamt übergeben:

2020-05-11 Erklärung zur Teilnahme TF COVID

 

Wie könnte denn eine Infektion bei einer Trauerfeier mit Beisetzung möglich sein? Im Prinzip ist das recht einfach. Während der Trauerfeier und den Worten am Grab verwenden viele Trauergäste Taschentücher und das ist ja auch ganz normal. Wenn es dann zu den Schritten des Abschieds übergeht, wo sich jeder Trauergast am offenen Grab verabschieden kann, greift jeder Trauergast zur bereitgestellten Schaufel, um Erde auf den Sarg oder die Urne zu geben. Dies ist ein wichtiges Abschiedsritual. Symbolisch wird damit das Grab von allen Anwesenden gemeinsam verschlossen. Im religiösen Bereich erfolgt sogar ein dreifacher Erdwurf „Erde zur Erde, Asche zur Asche, Staub zum Staube“.

Jetzt besteht ja aber zwischen Naseputzen und dem Griff zur Schaufel keine Möglichkeit, zum Händewaschen oder zur Händedesinfektion. Alle Trauergäste berühren mit den Händen den gleichen Schaufelgriff. Führt man dann die Hand zum Gesicht, kann das schon genügen für eine Übertragung. Dadurch, dass infizierte Personen ausgeschlossen werden, wird das Risiko zwar minimiert, aber ein Trauergast kann ja vielleicht gar nicht wissen, dass er ansteckend ist, weil er keine Symptome hat. Aus diesem Grund ist es ratsam, nach dem Griff zur Schaufel sich nicht mehr ins Gesicht zu fassen und sich die Hände beim Verlassen des Friedhofes gründlich zu desinfizieren.

Und ganz grundsätzlich: Die COVID 19-Infektion ist sehr ansteckend und wir haben in verschiedenen Altersgruppen unserer Gesellschaft vermehrt Personen in den Risikogruppen. Wenn man also einer solchen Risikogruppe angehört, sollte man wirklich überlegen, ob es sinnvoll ist, an der Bestattung jetzt teilzunehmen. Trauernde Familien mit gefährdeten Angehörigen sollten sich daher Gedanken darüber machen, ob man die Bestattung zu einem anderen Zeitpunkt nicht vielleicht besser durchführen könnte, oder ob eine andere Form des Abschieds hier nicht besser  geeignet wäre.

Sind wir mal realistisch. Das Thema Covid 19 wird uns sicher noch bis weit ins nächste Jahr hinein erhalten bleiben – leider.

Bleiben Sie gesund!

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