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Bestattungen Weiterhin Im Corona-Modus

Bitte beachten Sie, dass Bestattungen nach wie vor mit gewissen Einschränkungen erfolgen. Auch wenn Verordnungen auf Landes- oder Kreisebene gewisse Lockerungen zulassen. Es gelten die Regeln des jeweiligen Friedhofsträgers und diese können von Friedhof zu Friedhof und von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich sein. Für eine spätere Zusammenkunft im Familien- und Freundeskreis zum Traueressen (Leichenschmaus) kann es regional möglich sein, dass Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden müssen.

Wir haben hier einige Punkte zusammengefasst:

  • Beschränkungen der Teilnehmerzahl (je nach Hallengröße)
  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m
  • Ausschluss von Personen mit Krankheitssymptomen
  • Ausschluss von Personen, die aus Risikogebieten zurückgekehrt sind
  • Ausschluss von Personen, die Kontakt zu infizierten Personen hatten
  • Ausschluss von Personen, die eine Abgabe der Kontaktdaten verweigern
  • kein Körperkontakt beim Kondulieren und Begrüßen
  • Husten oder Niesen in die Ellenbeuge
  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
  • kein Gesang zur Trauerfeier
  • Desinfektion der Hände (beim Betreten der Halle und beim Verlassen des Friedhofes)
  • Erfassung der Kontaktdaten

Bitte beachten Sie auch, dass diese Regeln auch am Grab gelten.

Was in der jeweiligen Stadt oder auf dem jeweiligen Friedhof möglich und zulässig ist, sagen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter am zuständigen Standort.

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