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Gehren Der Vorsorgenachmittag, den der VdK-Ortsverband am vergangenen Mittwoch organisiert hatte, war ein voller Erfolg. Germona König konnte sich über 48 Besucherinnen und Besucher im „Haus der Begegnung“ freuen.
Bei Schnittchen, Kaffee, Kuchen und Kaltgetränken ging es vier Stunden rund um das Thema Vorsorge. Bei der Hausmesse waren vertreten der VdK, die Schloß Apotheke, Rechtsanwältin Sibylle Geier aus Ilmenau, BOS Ilmenau und die Roga Pietät Bestattungen. An den Ständen konnten sich die Besucher über die vielen Angebote der Dienstleister informieren. Um 14:30 Uhr startete die Vortragsreihe. Martin Mende sprach zu Beginn über Sinn und Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge.
Im Anschluss erläuterte Rechtsanwältin Sibylle Geier was sich hinter den Begriffen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung verbirgt und welche Bedeutung diese Verfügungen im Notfall haben. Gerade bei der Patientenverfügung ging sie auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes ein, in dem gesagt wurde, dass die Angaben der Maßnahmen, die zu treffen oder eben auch zu unterlassen sind, möglichst konkret in der jeweiligen Krankheitssituation beschrieben sein müssen. Stünde also in einer solche Verfügungen „… wenn es mir nicht gut geht, möchte nicht künstlich beatmet werden …“ reiche dies nicht aus und wääre für den Arzt nicht binden. Besonders wichtig ist dabei auch, dass eine Vertrauensperson, die durch eine Vorsorgevollmacht dazu befugt ist, die Einhaltung der Patientenverfügung überwacht und kontrolliert.
Von einfachen Ankreuzbogen riet sie ab, da auch diese Formulierungen zu ungenau sein können. Man solle über die Inhalte und Formulierungen seiner Patientenverfügung in jedem Fall mit dem Hausarzt sprechen, da dieser über das nötige medizinische Wissen verfüge und den Gesundheitszustand am besten kenne. Im offenen Gespräch mit den Teilnehmern wurden Situationen aus der Praxis geschildert, wie mit einer bestehenden Patientenverfügung in Kliniken umgegangen wurde. Dort waren positive, wie auch negative Beispiele zu hören.
Nach einer kurzen Pause starte Sibylle Geier dann ihren zweiten Vortrag an diesem Nachmittag zum Thema „Testament und Erbrecht“. Dabei ging sie ausführlich darauf ein, wer denn überhaupt zum Erben werden kann, was überhaupt testiert werden kann, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert und welche Formvorschriften für ein Testament bestehen. Auch zu diesem Rechtsgebiet entwickelte sich ein reges Gespräch zwischen den Teilnehmern und der Rechtsanwältin.
Germona König dankte den Gästen und den Dienstleistern für ihr Kommen und kündigte gleich den 2. Gehrener Vorsorgenachmittag im kommenden Jahr an.





